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Arbeit der Inhaftierten
Arbeit trainiert Leistungsbereitschaft und den Willen zum Durchhalten
Viele Gefangene sind vor ihrer Inhaftierung oft über eine längere Zeit keiner geregelten Arbeit
nachgegangen.
Dabei ist nicht immer aufzuklären, ob dies die Ursache oder die Auswirkung ihres kriminellen Verhaltens war oder ob nicht fehlende
Arbeitsbereitschaft und Abgleiten in die Kriminalität in ihrer Wechselwirkung einen Teufelskreis haben entstehen lassen. Solche
Gefangenen müssen lernen, morgens pünktlich im Betrieb zu sein, die ganze Arbeitszeit über an ihrem Platz zu bleiben und
nicht bei jeder Schwierigkeit davonzulaufen. Sie müssen lernen, dass ein Leben in sozialer Verantwortung ohne die tägliche
Bewährung am Arbeitsplatz kaum möglich ist.
Wenn der Gefangene die ihm vom Gesetz auferlegte Pflicht zur Arbeit auch innerlich akzeptiert und sich am Arbeitsplatz bewährt, ist das ein wichtiges Zeichen dafür, dass er bereit ist, an seinem persönlichen Vollzugsziel mitzuarbeiten, insofern ist das die Voraussetzung für vollzugsöffnente Maßnahmen im Vollzug: Wer sich bei seiner Arbeit keine Mühe gibt, kann in der Regel auch nicht als Freigänger in Betracht kommen oder für eine vorzeitige Entlassung empfohlen werden.
Die Arbeit im Vollzug soll aber auch die Fähigkeiten des Gefangenen für eine spätere berufliche Tätigkeit erhalten, aktivieren oder zunächst einmal entwickeln. Deshalb ist es auch für uns als Arbeitgeber der Gefangenen wichtig, dass wir genügend Arbeitsaufträge haben um allen Gefangenen eine Arbeit bieten zu können. Hier können auch Sie mit Ihrem Auftrag helfen, dass wir unserem Ziel, ausreichend Arbeit für unsere Gefangenen zu haben etwas näher kommen.