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Ferngespräche

 

Sie dürfen monatlich Telefongespräche für die Dauer von insgesamt längstens 2 Stunden führen. Aus organisatorischen Gründen kann die Dauer eines einzelnen Gespräches begrenzt werden. An Arbeitstagen können Telefongespräche in der Zeit von 07.00 Uhr bis 11.50 Uhr und 12.35 Uhr bis 16.25 Uhr, an arbeitsfreien Tagen in der Zeit von 7.00 Uhr bis 10.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.15 Uhr geführt werden. Gefangene, die Freistellung haben oder krankgeschrieben sind, dürfen in Absprache mit dem Stockwerksdienst auch während der Arbeitszeit telefonieren. Grundsätzlich sind nur Telefonate im Bereich ortsfester Telefonanschlüsse zulässig.  Die Beantragung einzelner Bezugspersonen als Empfänger von Anrufen erfolgt grundsätzlich mittels eines Vordrucks. Durch technische Maßnahmen ist ein Verbindungsaufbau nur zu den genehmigten Telefonanschlüssen möglich. Die Telefongespräche können überwacht werden, es sei denn es handelt sich um Verteidigergespräche.

Jeder Gefangene erhält eine „PERSÖNLICHE INDENTIFIKATIONS-NUMMER“ (PIN), mit der er sich im Telefonsystem anmelden kann. 

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