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Zuständigkeit der Justizvollzugsanstalt Bruchsal

Stand: 01.01.2005  (geändert 15.05.2010)

(Auszug aus dem Vollstreckungsplan für Baden-Württemberg)

 

Die JVA Bruchsal,

Hauptanstalt mit Krankenabteilung (geschlossener Vollzug),

Offene Abteilung Styrumstrasse (offener Vollzug),

ist zuständig für den Vollzug von freiheitsentziehenden Maßnahmen an Männern und zwar:

 

sachliche Zuständigkeit und örtliche Zuständigkeit

 

- Freiheitsstrafen mit vorbehaltener oder  anschließender Sicherungsverwahrung

für alle Landgerichtsbezirke in Baden-Württemberg 

 

- Freiheitsstrafen bis zu 1 Jahr 3 Monaten

für alle Landgerichtsbezirke in Baden-Württemberg 

Verlegungen von Gefangenen in die Offene Abteilung aus anderen JVA’s

 

- Freiheitsstrafen von mehr als 1 Jahr 3 Monaten *

 

für LG Karlsruhe

LG Mosbach  

AG Bretten,  AG Bruchsal,    AG Maulbronn, 

AG Pforzheim,  AG Philippsburg

 

für LG Stuttgart   

AG Ludwigsburg,   AG Waiblingen

 

Besonders gefährliche männliche Verurteilte mit einer Vollzugsdauer von mehr als 1 Jahr 3 Monaten sind im Einvernehmen mit dem Leiter der Justizvollzugsanstalt Bruchsal einzuweisen.

 

* außer von Verurteilten unter 24 Jahren im Alter von 62 und mehr Jahren und bei Verurteilten im Alter von einschließlich 24 bis einschließlich 61 Jahren, die sich nicht auf freiem Fuß befinden und nicht wegen eines Verbrechens oder einer gefährlichen Körperverletzung verurteilt wurden.

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