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Zuständigkeit der Justizvollzugsanstalt Bruchsal
Stand: 01.01.2005 (geändert 15.05.2010)
(Auszug aus dem Vollstreckungsplan für Baden-Württemberg)
Die JVA Bruchsal,
Hauptanstalt mit Krankenabteilung (geschlossener Vollzug),
Offene Abteilung Styrumstrasse (offener Vollzug),
ist zuständig für den Vollzug von freiheitsentziehenden Maßnahmen an Männern und zwar:
sachliche Zuständigkeit und örtliche Zuständigkeit
- Freiheitsstrafen mit vorbehaltener oder anschließender Sicherungsverwahrung
für alle Landgerichtsbezirke in Baden-Württemberg
- Freiheitsstrafen bis zu 1 Jahr 3 Monaten
für alle Landgerichtsbezirke in Baden-Württemberg
Verlegungen von Gefangenen in die Offene Abteilung aus anderen JVA’s
- Freiheitsstrafen von mehr als 1 Jahr 3 Monaten *
für LG Karlsruhe
LG Mosbach
AG Bretten, AG Bruchsal, AG Maulbronn,
AG Pforzheim, AG Philippsburg
für LG Stuttgart
AG Ludwigsburg, AG Waiblingen
Besonders gefährliche männliche Verurteilte mit einer Vollzugsdauer von mehr als 1 Jahr 3 Monaten sind im Einvernehmen mit dem Leiter der Justizvollzugsanstalt Bruchsal einzuweisen.
* außer von Verurteilten unter 24 Jahren im Alter von 62 und mehr Jahren und bei Verurteilten im Alter von einschließlich 24 bis einschließlich 61 Jahren, die sich nicht auf freiem Fuß befinden und nicht wegen eines Verbrechens oder einer gefährlichen Körperverletzung verurteilt wurden.