Mit welchen Personen und Rufnummern Gefangene telefonisch Kontakt aufnehmen dürfen, bedarf in der Hauptanstalt Bruchsal einer
Zulassungsentscheidung der JVA, die nach Antrag des Gefangenen getroffen wird.
Gefangene können auf ihre Kosten über eine Telefonanlage, deren Geräte auf den Fluren im Haftbereich installiert sind,
telefonieren.
Es ist nicht möglich, Gefangene anzurufen bzw. zurückzurufen.
Telefonate können unter bestimmten Voraussetzungen überwacht (mitgehört) werden.
Telefonate
Telefongespräche von außerhalb können grundsätzlich nicht angenommen werden.