Information für Angehörige

Briefverkehr

Hier finden Sie Informationen zum Briefverkehr mit Gefangenen.

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Briefkasten vor einer Hecke

Der Schriftwechsel zwischen den Angehörigen und den Gefangen ist grundsätzlich nicht beschränkt. Der Briefverkehr wird in der Regel überwacht.
Beilagen sind nicht erlaubt. Unzulässige Briefbeilagen werden zur Habe des Gefangenen genommen, Bargeld wird dem Eigengeldkonto gutgeschrieben.
Briefmarken dürfen höchstens für 30 Standardbriefe eingelegt werden. Dies entspricht aktuell einem Wert von 28,50 €.