Einzahlungen ohne Zweckbindung werden zunächst bis zum monatlichen Höchstbetrag dem Sondergeld 1 gutgeschrieben.
Beträge, die darüber hinausgehen werden auf das Eigengeld gebucht.
Es gelten folgende Höchstbeträge für das Sondergeld 1 (ab 1. März 2026):
- monatlich 111,00 € - für erwachsene Strafgefangene und Untersuchungsgefangene
- monatlich 233,00 € - für Untergebrachte / Sicherungsverwahrte
Sondergeld 1 kann unter anderem als Telefongeld verwendet werden.
Sollen Beträge als Sondergeld 2 gebucht werden, ist dies zwingend zu vermerken.
Eine Gutschrift auf dem Konto Sondergeld 2 kann nur nach vorheriger Genehmigung seitens der Justizvollzugsanstalt erfolgen. Dies ist
möglich für Maßnahmen der Eingliederung (z.B. Kosten der Gesundheitsfürsorge, Aufwendungen für Brillen oder Aus-
und Fortbildung).
Kann das eingezahlte Geld zu dem angegebenen Zweck nicht verwendet werden oder liegt keine Genehmigung für die Einzahlung vor,
erfolgt, soweit möglich, eine Rückerstattung an den Einzahler, ansonsten eine Umbuchung auf das Eigengeld.
Empfänger für Geldeinzahlung ist immer die Zentrale Zahlstelle Justizvollzug. Unter "Verwendungszweck" tragen Sie bitte Namen, Vornamen und Geburtsdatum des betreffenden Gefangenen ein sowie die Anstaltskennung AK06.
Kontonummer für Geldeinzahlungen:
| Empfänger | Zentrale Zahlstelle Justizvollzug |
| Bank | Baden-Württembergische Bank (BW Bank) |
| IBAN | DE25 6005 0101 0004 5521 07 |
| BIC-/SWIFT-Code | SOLADEST600 |