Information für Angehörige

Paktempfang

Hier finden Sie Informationen zum Paketempfang.

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Justizvollzugsbeamtin steht an einem Tisch, vor ihr liegen drei Pakete.

Pakete im Erwachsenenstrafvollzug (§ 28 Abs. 1 JVollzGB III)
Der Empfang von Paketen bedarf grundsätzlich der vorherigen Erlaubnis.
Pakete mit Nahrungs- und Genussmitteln sind ausgeschlossen.