Datum: 02.10.2026
Aktenzeichen: 7 TaBVGa 1/26
Die Beschwerde des Wahlvorstands gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart, Kammern Ludwigsburg, vom 06.05.2026 - 20 BVGa 2/26 - wird zurückgewiesen.
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