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Datum: 19.08.2026

Aktenzeichen: 29 Ca 8559/26



Urteil

1.         Die Klage wird abgewiesen.

2.         Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

3.         Der Streitwert wird auf 3.503,31 Euro festgesetzt.

4.         Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.